Kündigung Minderjähriger unwirksam

Wegen Teilnahme am Warnstreik gekündigt

André W. (der Name wurde von der Redaktion geändert) hat bei einem Warnstreik mitgemacht. Damit wollte der Auszubildende die Forderung der IG Metall nach einem Haustarifvertrag in seinem Betrieb, der Thüringer Kugellagerfabrik in Zella-Mehlis, unterstützen.

Das aber nahm ihm die Geschäftsführung übel: André W. bekam die Kündigung. Die Begründung: Es mangle dem Azubi an der richtigen Einstellung zu seinem Betrieb.

Besonders prekär: Er war noch in der Probezeit, und eigentlich kann der Arbeitgeber in der Probezeit jederzeit kündigen. Doch André ist immer noch da.

Die IG Metall Suhl-Sonneberg gab ihm Rechtsschutz und rief den Schlichtungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Südthüringen an.

Das Erg...


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