Homosexuelle bei Adoptionen benachteiligt
Karlsruhe weist Anfrage ab
Karlsruhe. Homosexuelle Lebenspartner können weiterhin nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss zwei Anträge des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg als unzulässig ab, die eine Überprüfung des gesetzlichen Adoptionsverbotes zum Ziel hatten (AZ: 1 BvL 2/13 und 1 BvL 3/13).
Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, einzeln ein Kind adoptieren. Während Ehepaare auch gemeinsam ein Kind annehmen können, ist die gemeinschaftliche Adoption bei schwulen und lesbischen Lebenspartnern gesetzlich ausgeschlossen.
Im konkreten Fall hatte ei...
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