Kartellwächter dürfen Wasserpreise senken

Verfügung gegen teilprivatisierten Berliner Versorger war rechtens, urteilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht

  • Sarah Liebigt
  • Lesedauer: 2 Min.
Nach dem Urteil erwarten die Wegbereiter der Klage Klarheit vom rot-schwarzen Senat. Verbände fordern zudem eine Preisprüfung auch beim Abwasser.

Nach Bescheid des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes war die zwangsweise Senkung der Wasserpreise für die Berliner Verbraucher rechtmäßig. Das Bundeskartellamt hatte 2012 eine Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet. Dagegen hatten sich die Berliner Wasserbetriebe (BWB) gewehrt, scheiterten jedoch vor Gericht. Weil sie bei ihren Kunden privatrechtliche Entgelte statt öffentlich-rechtlicher Gebühren erheben, unterliegen sie der Aufsicht des Kartellamts, befanden die Richter. Eine Beschwerde der BWB lehnten sie ab. Eine neue Welle an Verfahren gegen andere Versorger stehe aber nicht bevor. Die Wasserbetriebe selbst verwiesen am Montag darauf, sie hätten bereits für die Jahre 2012 und 2013 den Kunden Gutschriften erteilt, mit denen die Preise gesenkt wurden. Zudem habe das Land Berlin als alleiniger Eigentümer des Unternehmens erklärt, dass die Gutschriften unabhängig vom Ausgang der juristischen Auseinandersetzung mit dem Kartellamt nicht zurückgefordert werden.

»Das OLG-Urteil ist nicht nur eine Klatsche für die Berliner Wasserbetriebe, sondern vor allem für den jetzigen Berliner Senat und die SPD-CDU-Koalition«, sagte Klaus Lederer, Landesvorsitzender der Linkspartei und rechtspolitischer Sprecher im Abgeordnetenhaus. Von Senat und Koalition erwarte die LINKE nun endlich eine »klare Aussage und ambitionierte Schritte, wie die Kartellamtsverfügung dauerhaft - und zwar nicht nur hinsichtlich des Wasserpreises, sondern auch für die Abwassertarife - umgesetzt werden soll«. Die CDU erklärte unterdes, man habe nicht auf Gerichtsurteile gewartet sondern politisch gehandelt. Die Wasserpreissenkung bleibt die richtige politische Entscheidung. »Die CDU-Fraktion ist sehr froh, dass wir nach langen Gesprächen auch unseren Koalitionspartner mit dem Beschluss des Doppelhaushalts 2014/2015 davon überzeugen konnten, die Berlinerinnen und Berliner spürbar um 60 Millionen Euro pro Jahr zu entlasten.«

Nach Ansicht des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) bringt das Urteil endlich »Klarheit und Sicherheit in die Diskussion um die Berliner Wasserpreise. Deshalb sehen wir den heutigen Tag auch als Erfolg unserer Arbeit im Sinne der Mieterinnen und Mieter.« Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) teilte anlässlich des Urteils mit, jetzt unverzüglich einen Antrag an das Bundeskartellamt auf den Weg bringen zu wollen, um auch die Preisgestaltung beim Abwasser zu prüfen. »Hier zeigt sich ein krasses und aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigendes Missverhältnis zur Preisgestaltung in anderen deutschen Großstädten. Berlin ruft in diesem Vergleich die mit Abstand höchsten Preise für das Abwasser auf.«

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