Der Anbieterwechsel wird erleichtert

Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz

Seit Anfang des Jahres wird die private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit stärker gefördert. Dies regelt das sogenannte Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz.

Danach können insbesondere Selbstständige erstmals Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherungen steuerlich geltend machen - vorausgesetzt, es handelt sich um einen der neuen Tarife, die wie die sogenannte Basis- oder Rürup-Rente behandelt werden.

Bisher wurden nur »reine« Vorsorgeverträge oder kombinierte Tarife gefördert. Letztere bestehen aus einem Sparanteil für eine spätere Altersrente und einer Zusatzversicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit.

Solche Kombiverträge wurden bislang nur dann anerkannt, wenn der Beitragsanteil für die Altersvorsorge den Anteil für die Absicherung bei Berufsunfähigkeit übertraf.

Nunmehr werden auch eigenständige Policen vom Fiskus als förderfähig angesehen, die 100 Prozent Berufsunfähigkeitsschutz enthalten. Als Voraussetzung wird vom Gesetzgeber verlangt, dass der Versicherte bei Berufsunfähigkeit eine lebenslange Rente erh...


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