Karlsruhe kippt Drei-Prozent-Hürde

Sperrklausel bei Europawahl verfassungswidrig/ Linkspartei: Guter Tag für die Demokratie / Freie Wähler, NPD und Piratenpartei hatten geklagt

Karlsruhe. Die Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl im kommenden Mai ist verfassungswidrig. Sie verstößt unter anderem gegen die Chancengleichheit der Parteien, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Eine Sperrklausel sei für die Arbeit des Europäischen Parlaments derzeit noch nicht erforderlich. Zwei Monate vor der Europawahl gab das Bundesverfassungsgericht damit der Klage mehrerer kleiner Parteien, wie NPD, Freie Wähler und Piratenpartei, sowie mehr als 1000 Bürgern statt. Die zentrale Frage war, ob die in Deutschland geltende Hürde kleinere Parteien ungerechtfertigt benachteiligt. Die Kläger warfen den im Bundestag vertretenen Parteien vor, mit der Festsetzung der Hürde eigene Interessen verfolgt zu haben. Aus Sicht des Bundestages hingegen ist die Klausel notwendig, um eine Zersplitterung im EU-Parlament zu verhindern.

Der Bundesgeschäftsführer der Linkspartei, Matthias...


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