Gericht bestätigt Rabattverbot

Verschriebene Arznei hat überall den gleichen Preis

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) schob Rabatten auf rezeptpflichtige Arzneien einen Riegel vor. Das gilt auch, wenn ein Medikament in einer Versandapotheke im EU-Ausland bestellt und in einer deutschen Apotheke abgeholt wird. Ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln wurde aufgehoben, entschied der I. Zivilsenat des BGH am Mittwoch in Karlsruhe.

In Deutschland sind die Preise für r...


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