Gleiche Spielregeln für alle
Silvia Ottow über das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Rabattverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Auch ausländische Versandapotheken müssen sich an die Spielregeln halten, wenn es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt. Das ist der Kern des Urteils, das gestern vom Bundesverfassungsgericht gefällt worden ist und das die deutsche Praxis bestätigt, nach der für solche Arzneien nicht in der einen Apotheke diese und in der anderen eine andere Summe fällig wird – so wie man es bei den rezeptfreien Präparaten seit geraumer Zeit handhabt.
Das schützt vor allem kranke Patienten, die verschriebene Mittel selbst bezahlen müssen und denen man nicht zumuten möchte, in ihrem Zustand noch nach günstigen Preisen suchen zu müssen. Es sichert aber auch die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente, die den gesetzlich krankenversicherten Patienten von ihren Kassen zur Verfügung gestellt werden. Doch diese Preise sind nicht selten ziemlich hoch und könnten es vielleicht ganz gut vertragen, wenn sie durch Konkurrenz etwas gedrückt würden. Andererseits muss es der Gesunderhaltung der Patienten nicht unbedingt förderlich sein, wenn sie durch Gutscheine der Apotheke verleitet werden, gleich den nächsten Einkauf zu tätigen, obwohl sie eigentlich gar nichts brauchen.
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