Beamten bleibt Streik verboten

Verwaltungsgericht fordert Gesetzesänderung: Regierung soll Lehrern Arbeitskampf erlauben

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Europäische Menschenrechtskonvention sieht für öffentliche Bedienstete ein Streikrecht vor - das deutsche Gesetz jedoch nicht. Bundesverwaltungsrichter fordern, diesen Widerspruch aufzuheben.

Die Bundesregierung muss bestimmten Beamten ein gesetzliches Recht auf Tarifverhandlungen und Streiks schaffen. Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht die Regierung am Donnerstag in Leipzig in einem Urteil aufgefordert. Bis eine bundesgesetzliche Regelung durchgesetzt ist, soll es in der Übergangszeit beim Streikverbot bleiben.

Der Grund für die Aufforderung an den Gesetzgeber liegt in einer Bestimmung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Entscheidungen der Jahre 2008 und 2009 ausgelegt hatte. Die Straßburger Richter hatten aus Artikel 11 der Menschenrechtskonvention ein Recht von Staatsbediensteten auf Tarifverhandlungen über die Arbeitsbedingungen und ein daran anknüpfendes Streikrecht entnommen. Diese Rechte können von den EU-Ländern nur für Angehörige der Streitkräfte, der Polizei und der hoheitlichen Staatsverwaltung generell ausgeschlossen werden. Dem steht aller...


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