Abgabefrist läuft 2014 erst am 2. Juni ab

Zur Einkommensteuererklärung 2013

Bis 2. Juni 2014 muss die Erklärung zur Einkommensteuer 2013 abgegeben werden. Der übliche Termin 31. Mai verschiebt sich diesmal um zwei Tage, da dieser Termin auf ein Wochenende fällt. Der 2. Juni gilt für Arbeitnehmer und Beamte, die keine steuerliche Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins haben für die Abgabe bis zum 31. Dezember 2014 Zeit.

Wer muss überhaupt eine Steuerklärung abgeben?

»Auf jeden Fall ist nicht jeder dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben«, erläuterte Dr. Rolf Sukowski, Leiter der Beratungsstelle Berlin der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer (www.lohn steuerhilfe.net). »Aber darüber hinaus gilt: Wer zum Beispiel besondere Lasten oder Werbungskosten absetzen kann, der sollte freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, um weniger Steuern zu zahlen und eine Steuererstattung zu bekommen.«

Nur unter bestimmten Umständen muss ein Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Dazu zählt zum Beispiel der Empfang von Lohn- und Entgeltersatzleistungen von mehr als 410 Euro im betreffenden Jahr. Dies sind zum Beispiel Arbeitslosengeld (ohne ALG II), Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Aufstockungsbeiträge nach dem Altersteilzeitgesetz, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld oder auch El...


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