Bei finanziellem Engpass
Urteil zu Untervermietung
Ein Mieter darf einen Teil seiner Wohnung bei schlechter Finanzlage untervermieten.
Kann ein Mieter allein seine Mieter nicht mehr bezahlen, darf er untervermieten. In solch einem Fall muss ihm aber der Vermieter die Erlaubnis erteilen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes München (Az. 422 C 13968/13) hervor. Der Mieterverein München bezeichnete das Urteil laut Mitteilung als »richtig und konsequent«.
Im konkreten Fall wollte eine Frau eines von drei Zimmern ihrer Wohnung untervermieten. Sie hatte die Wohnung nach...
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