Wegen Steuerhinterziehung
Arbeitsgericht: Kündigung nach schwerer Verfehlung
Wer im Rahmen seiner Arbeit Steuern hinterzieht, muss mit der Kündigung durch den Arbeitgeber rechnen. Dies gilt selbst dann, wenn der Vorgesetzte von der Steuerhinterziehung gewusst hat.
Das entschied im Falle einer Reinigungskraft das Arbeitsgericht Kiel mit Urteil vom 31. Januar 2014 (Az. 2 Ca 1793 a/13).
Die Frau hatte als Vorarbeiterin bei einem Reinigungsobjekt ihre Arbeit über zwei pauschal und damit geringer versteuerte Min...
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