Unternehmen muss Mitarbeiter darüber nicht aufklären

Bundesarbeitsgericht zur Betriebsrente

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten von sich aus über betriebliche Altersversorgung nicht aufklären.

So ist der Arbeitgeber weder nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung noch nach seiner Fürsorgepflicht gehalten, den Arbeitnehmer entsprechend zu informieren. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom 21. Januar 2014 (Az. 3 AZR 807/11) hervor.

Bietet ein Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung an, ohne dass sich der Arbeitgeber finanziell d...


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