Anspruch auch in der Probezeit
Urlaubsregelung
Viele Arbeitgeber erlauben Mitarbeitern erst nach Ende der Probezeit, ihren berechtigten Urlaub zu nehmen. Doch auch, wenn ein voller Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten besteht, haben Arbeitnehmer vorher schon das Recht auf anteiligen Urlaub.
Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers ist - unabhängig von Probezeitvereinbarungen - gesetzlich festgelegt. »Nach dem Bundesurlaubsgesetz erwirbt ein Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten«, sagt Rechtsanwalt Reinhard Schütte von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Zwar besteht erst nach dieser Zeit die Möglichkeit, den vollen Jah...
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