Hörverlust ist angemessen auszugleichen
Schwerhörigkeit: Krankenkasse darf nicht auf Festbetrag pochen
Beinahe wäre ein Schwerhöriger an der Bürokratie gescheitert. Doch seine Klage vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hatte am Ende doch Erfolg - aber ganz anders als gedacht.
Der 1952 geborene Montagearbeiter leidet unter angeborener Schwerhörigkeit. Beim Integrationsamt, das die Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeitsleben fördert, beantragte er einen Kostenzuschuss für neue Hörgeräte. Die alten Geräte seien verschlissen, eine Reparatur sei nicht lohnend.
Doch das Integrationsamt bearbeitete den Antrag nicht, sondern leitete ihn nach acht Wochen an die Rentenversicherung weiter. Die Rentenversicherung wiederum lehnte die Kostenübernahme ab. Die eigenartige Begründung: Um seinen Beruf als Montagearbeiter auszuüben, brauche der Schwerhörige keine besonderen Hörgeräte.
Trotz dieses Absage wandte sich der Mann an einen Hörgeräteakustiker und ließ sich Hörgeräte anpassen. Die Krankenkasse übernahm ei...
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