Der Hund zu lange im Auto

Tipp für Hundebesitzer

Hundebesitzer dürfen ihre Tiere nicht lange im Auto halten, das verstößt gegen die verhaltensgerechte Unterbringung.

Das kann dem Halter untersagt werden, so das Verwaltungsgericht Stuttgart am 18. September 2013 (Az. 4 K 2822/13). Bei Zuwiderhandlung droht ihm ein Zwangsgeld von 400 Euro.

Der Halter einer Hündin arbeitete an vier Tagen in der Woche acht Stunden. In dieser Zeit musste das Tier im Auto warten. Das Landratsamt Ludwigsburg untersagte ihm das und drohte ein Zwangsg...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -