Schmerzensgeld gerechtfertigt
Videoüberwachung
Videoüberwachung am Arbeitsplatz verletzt die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern und rechtfertigt deshalb ein Schmerzensgeld.
Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 30. Januar 2014 (Az. 22 Ca 9428/12) entschieden.
Die Richter sprachen damit einem Techniker, der bei einem Computerunternehmen tätig war, Schmerzensgeld in...
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