Schmerzensgeld gerechtfertigt

Videoüberwachung

Videoüberwachung am Arbeitsplatz verletzt die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern und rechtfertigt deshalb ein Schmerzensgeld.

Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 30. Januar 2014 (Az. 22 Ca 9428/12) entschieden.

Die Richter sprachen damit einem Techniker, der bei einem Computerunternehmen tätig war, Schmerzensgeld in...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.