Sonderrecht für Kirche aufheben
Rainer Balcerowiak über die Annäherung von Diakonie und Gewerkschaften
Die Sonderrechte kirchlicher Arbeitgeber gehören sicherlich zu den wichtigsten Problemfeldern der Gewerkschaften bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Tarifmächtigkeit. Nachdem das Bundesarbeitsgericht im November 2013 das faktische Streikverbot in Einrichtungen der konfessionellen Träger weitgehend bestätigt hat, will die Gewerkschaft ver.di diese Frage vom Bundesverfassungsgericht klären lassen. Doch das kann dauern.
Vor diesem Hintergrund ist die jetzt erzielte Einigung zwischen ver.di und der Ärztegewerkschaft Marburger Bund auf der einen und der Diakonie im Land Niedersachsen auf der anderen Seite ein wichtiger Schritt. Vereinbart wurden reguläre Tarifverhandlungen für die 30 000 Beschäftigten dieses Trägers. Bislang wurden Vergütungen und Rahmenbedingungen ohne Beteiligung der Gewerkschaften in kircheninternen Kommissionen festgelegt. Einig ist man s...
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