Fragen an Europa
Die Waldschlösschenbrücke wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lässt im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses Fragen zum Naturschutz vom Europäischen Gerichtshof klären.
Über die Klagen gegen den Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig voraussichtlich erst im Jahr 2016 ein Urteil fällen. Der Grund dafür liegt in einer Entscheidung des neunten Senats, das Verfahren auszusetzen und mehrere Fragen dazu dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.
Bei dem Luxemburger Gericht dauern die Verfahren im Durchschnitt anderthalb Jahre, erst danach können die Leipziger Richter dann ihre Verhandlung fortsetzen. Dabei werden sie in ihrer Entscheidung, an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gebunden sein.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier führte am Freitag zur Begründung an, dass der Fall Fragen zur Auslegung des europäischen Rechts aufwerfe, deren Beantwortung nur auf der Grundlage ...
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