An Bushaltestellen immer nur Tempo 4 bis 7 km/h fahren

Verkehrsrecht

Fährt man am haltenden Linien- oder Schulbus vorbei, bei dem gerade Fahrgäste ein- und aussteigen oder ein Warnblinklicht eingeschaltet ist, ist Schritttempo einzuhalten.

Wer schneller fährt, haftet auch dann für eventuelle Unfallschäden, wenn Fußgänger leichtsinnig über die Straße laufen. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az. 12 U 806/11) weist die Württembergische Versicherung (W&W) hin.

Ein Autofahrer fuhr an einem in einer Haltebucht stehenden Schulbus, der seine War...


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