Auch für Weiterbildung im Beruf
Unfallversicherung
Beschäftigte stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie auf Veranlassung des Arbeitgebers an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.
Unerheblich ist, ob das Seminar vom Betrieb oder einem externen Träger durchgeführt wird, so die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg. Der Schutz erstreckt sich auf die Zeit des Seminars sowie auf die An- und Abreise. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder U...
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