Zur Steuer für die Zweitwohnung
Je geringer die Miete, desto höher die Steuer? Damit wollte sich der Inhaber einer Zweitwohnung in Konstanz nicht abfinden. Er ging bis zum Bundesverfassungsgericht - und bekam Recht.
Eine Zweitwohnungssteuer ist rechtswidrig, wenn sie ohne nachvollziehbaren Grund mit steigender Miethöhe prozentual niedriger ausfällt. Eine solche degressive Gestaltung verletzt das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2014, Az. 1 BvR 1656/09).
Der Erste Senat erklärte die entsprechenden Satzungen der Stadt Konstanz für nichtig und gab der Verfassungsbeschwerde eines Mannes statt, der für fünf Jahre eine Zweitw...
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