Erbschaftssteuer - nein danke!

Wenn eine Erbschaft von der Tante lockt

Wird man von einem wohlhabenden Verwandten im Testament berücksichtigt, ist das zweifelsohne eine schöne Sache. Damit vom Erbe aber auch möglichst viel übrig bleibt, gilt es, die Erbschaftsteuer gering zu halten. Dafür gibt es ein paar Kniffe, so die Notarkammer Berlin.

Ein Beispiel: Frau E. ist 76 Jahre alt. Sie hat keine Kinder, aber einen Lieblingsneffen. Sie möchte, dass ihr Lieblingsneffe nach ihrem Tod ihr gesamtes Vermögen von etwa 130 000 Euro erhält. Also errichtet Frau E. ein Testament, in welches sie ihren Neffen als Alleinerben einsetzt. Das ist in diesem Fall zwar durchaus gut gemeint - doch nicht unbedingt gut gemacht. Denn: Erbt einzig und allein der Neffe, fällt eine erhebliche Erbschaftsteuer an. Das mag zwar das Finanzamt freuen, für den Neffen geht aber ein großer Teil des Geldes verloren.

Zieht man den Freibetrag von 20 000 Euro und die Pauschale für die Beerdigungskosten ab, so bleibt ein Betrag von gut 100 000 Euro, den der Neffe zu versteuern hat. Bei einem Steuersatz von 20 Prozent wären damit fast 20 000 Euro an Steuern fällig. Das ist happig und - nicht nötig.

Besser ist nämlich in so einem Fall, das Erbe auf mehrere Familienmitglieder zu vertei...


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