Namen sind nicht Schall und Rauch

Polizisten finden sich überwiegend mit der Kennzeichnungspflicht ab

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.
Namensschilder oder eine Rückennummer sind für brandenburgische Polizisten vorgeschrieben. Nur zwei Beamte haben dagegen geklagt.

Die 2011 beschlossene Kennzeichnungspflicht für Polizisten hat sich nach Ansicht von Innenminister Ralf Holzschuher (SPD) bewährt. Sie werde »grundsätzlich von den Polizisten angenommen«, antwortete er auf eine Anfrage der Grünen. Nur zwei Beamte klagten laut Holzschuher dagegen, dass sie nicht von der Kennzeichnungspflicht befreit worden sind. Das Verwaltungsgericht sei noch zu keinem Urteil gelangt, heißt es. Auch gebe es Verfassungsbeschwerden.

Laut Verwaltungsvorschrift müssen Polizisten, die Uniform tragen, diese mit ihrem Namensschild versehen. Wenn Polizisten in geschlossenen Einheiten vorgehen, so müssen sie durch eine fünfstellige Rückennummer identifizierbar sein. Ziel seien mehr Bürgernähe und Transparenz gewesen, erklärte der Minister. Dies sei erreicht worden.

Die Kennzeichnung stand im Koalitionsvertrag von SPD und LINKE. Die CDU hatte eine solche Kennzeichnung beantragt. Befürchtungen, die Zahl der Übergriffe auf Polizisten werde zunehmen, haben sich nicht bestätigt, unterstrich Holzschuher. Derartige Übergriffe seien nicht dokumentiert. Nicht erfasst sei, wie viele Polizisten von der namentlichen Kennzeichnung ausgenommen sind, weil aufgrund konkreter Umstände zu erwarten ist, dass auf diesem Wege außerdienstliche Daten über den einzelnen Polizisten erlangt werden können und sollen.

In der Vergangenheit hatte es Beschwerden von Demonstranten gegeben, dass sich einzelne Polizisten rechtswidrig verhalten und in der Anonymität einer geschlossenen Einheit untertauchen könnten.

Befreit von der Kennzeichnungspflicht sind in Brandenburg 1795 Beamte der Kriminalpolizei, 161 Beamte in Spezialeinheiten einschließlich des Personenschutzes und solche Polizisten, die in der Hubschrauberstaffel Dienst tun. Befreit sind auch Beamte, die zum Innenministerium oder zu anderen Behörden abgeordnet sind, und ferner solche, welche aufgrund ihrer Tätigkeit keinen unmittelbaren Bürgerkontakt haben.

Schon im Gesetzgebungsverfahren war die namentliche Kennzeichnung umstritten. Die Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartke nahm »nur Vorteile« wahr. Der Rechtsstaat solle »ein offenes Gesicht« haben, meinte sie. Bei der Gewerkschaft der Polizei stieß das Vorhaben aber auf entschiedene Ablehnung. Der Landesvorsitzender Andreas Schuster sprach von einem »Generalverdacht« und einem Eingriff in die persönliche Freiheit.

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