Gentech-Pollen im Honig bleiben verborgen

EU-Umweltausschuss stimmt gegen Kennzeichnungspflicht / Imker Bablok zieht vor das Bundesverfassungsgericht

Am Mittwoch entschied der EU-Umweltausschuss mit knapper Mehrheit gegen eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Pollen im Honig.

Am Ende ging alles ganz schnell. Nach einem jahrelangen Streit mit der EU-Kommission um die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Pollen im Honig stimmten am Mittwoch bei zwei Enthaltungen 28 EU-Abgeordnete im Umweltausschuss für und 25 Abgeordnete gegen einen Kompromissvorschlag zwischen der Kommission und dem Parlament. Damit steht einer endgültigen Zustimmung im Parlamentsplenum nichts mehr im Wege.

Im September 2011 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil festgelegt, dass Honig, der gentechnisch veränderte Pollen beinhaltet, gekennzeichnet werden muss. Die EU-Kommission schlug daraufhin vor, Pollen nicht als »Zutat«, sondern als »natürlichen Bestandteil« zu deklarieren. Als solcher falle eine Kennzeichnung weg. In einer ersten Beratung im November 2013 hatte sich der EU-Umweltausschuss dagegen ausgesprochen. Doch die Mehrheit des EU-Parlaments schloss sich im Januar dieses Jahres im Wesentlichen dem K...


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