Draußen vor der »Volksstimme«-Tür
Gewerkschafter durfte nicht zur Betriebsratssitzung / Verfahren wurde eingestellt
Der Gewerkschafter Uwe Gajowski wurde von Wachleuten daran gehindert, den Betriebsrat der Magdeburger »Volksstimme« zu besuchen. Er erstatte Anzeige - letztlich erfolglos.
Uwe Gajowski ist es mittlerweile gewohnt, vor der Tür stehen zu bleiben. Sein Ausschluss vom Betriebsgelände der sachsen-anhaltischen »Volksstimme« führte ihn nun vor kurzem vor die Tür des Amtsgerichts Magdeburg.
Wachleute hielten Gajowski am 13. November 2012 davon ab, das Gelände der »Volksstimme« in Magdeburg zu betreten, um eine Betriebsratssitzung zu besuchen. Laut Betriebsverfassungsgesetz hätte er das gedurft: Gajowski ist seit 15 Jahren Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) in Sachsen-Anhalt. Vertreter von Gewerkschaften, die über ein Mitglied im Betriebsrat vertreten sind, dürfen nach dem Gesetz an dessen Sitzungen teilnehmen und damit auch das jeweilige Betriebsgelände betreten. Alle drei Betriebsräte der »Volksstimme« waren zu dem Zeitpunkt Mitglieder des DJV. Was da geschehen ist, sei ein »eklatanter Tabubruch. Schließlich gibt es Gesetze in diesem Land«, so Uwe Gajowski kurz nach der »Aussperrun...
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