Karlsruhe: ZDF darf nicht zum »Staatsfunk« werden

Verfassungsgericht beschränkt Einfluss von Staat und Parteien auf öffentlich-rechtliches Fernsehen / Gewerkschaft ver.di: »ein guter Tag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk«

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF beschränkt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe nicht zum »Staatsfunk« werden. Der Anteil der Vertreter von Staat und Parteien in den Aufsichtsgremien des Senders dürfe höchstens ein Drittel betragen, entschied das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Damit haben die Klagen der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg gegen zu viel staatlichen Einfluss auf das ZDF überwiegend Erfolg (Az. 1 BvF 1/11 u.a). Die Richter des Ersten Senats erklärten mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für verfassungswidrig. Die Länder haben bis Ende Juni 2015 Zeit für eine Neuregelung. Die Aufsichtsorgane müssten »nach den Grundsätzen der inhaltlichen Vielfaltssicherung und der weitgehenden Staatsferne ihrer Mitglieder« zusammengesetzt sein, sagte der Vizepräsident des obersten deutschen Gerichts, Ferdinand Kirchhof, bei der Urteilsverkündung. »Das Gebot der Staa...


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