Tierhalter haftet nicht für Sturz
Angeleinter Hund bellt Radfahrer an
Bellende Hunde beißen nicht. Wäre sich ein oberfränkischer Radfahrer dieser Volksweisheit bewusst gewesen, hätte er möglicherweise einen schweren Sturz mit seinem Gefährt vermeiden können.
Denn für die Sturzfolgen machte das Landgericht Coburg mit seinem Urteil (Az. 32 S 47/13) folgerichtig allein den Radfahrer haftbar.
Wie die Deutsche Anwaltshotline (D-AH) berichtet, kam es zu dem Unfall, als der junge Mann zur Schule unterwegs war. Am Wegesrand führte ein Hundehalter seinen Vierbeiner spazieren. Als der Schüler an Hund und Herrchen vorbeifuhr, jaulte das Tier kurz auf und sprang in die Höhe. Dabei wurde es vom Hundehalter zwar am Halsband zurückgehalten, doch der junge Mann stür...
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