Wer ist langjährig versichert?
Abschlagsfreie Rente mit 63 mit Haken und Ösen
Besonders langjährige Versicherte sollen mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können, wenn sie Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.
Doch abschlagsfreie Rente mit 63 ist nicht auf Dauer angelegt, sondern zeitlich begrenzt. Denn der Renteneintritt mit 63 Jahren gilt nur für diejenigen, die vor 1953 geboren sind (§ 236b SG B VI neu). Tritt das Gesetz zum 1. Juli 2014 in Kraft, können die Geburtenjahrgänge 1951 und 1952 schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Wer 1950 und früher geboren wurde, der ist bereits heute älter als 63 Jahre alt, und ab dem Jahrgang 1953 steigt der Renteneintritt in Zwei-Monatsschritten wieder schrittweise auf 65 Jahre an (§ 236b SGB VI neu).
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