Streik am Flughafen - und nun?

Fluggastrechte

An deutschen Flughäfen streikt wird wieder einmal gestreikt. Die Piloten der Lufthansa kündigten vom 2. bis 4. April einen dreitägigen Ausstand an. Die Folge: Die Lufthansa hat inzwischen 3800 Flüge im Streikzeitraum abgesagt. Dem Vernehmen nach will die Pilotenvereinigung auf weitere Streiks in den Osterferien verzichten. Wie ist die Rechtslage für die Fluggäste bei Streiks?

1. Erster Ansprechpartner immer die Fluggesellschaft

Vorweg: Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.

Auch bei absehbarer Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein, sonst könnten Reisende einen Ersatzflug verpassen, den die Fluggesellschaft früher als erwartet anbietet.

2. Anspruch auf Verpflegung, Telefonate und Co.

Wer streikbedingt am Flughafen strandet, hat Rechte: Verzögert sich der Flug um mindestens zwei Stunden, ist die Airline verpflichtet, den Wartenden Mahlzeiten und Getränke anzubieten. Außerdem muss sie den Passagieren unentgeltlich zwei T...


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