Ohne Steuerzahlungspflicht keine Steuervergünstigung

Steuertipp

Grundsätzlich ermäßigt sich die Einkommensteuer für Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 1200 Euro, der Aufwendungen des Steuerzahlers für die Lohnkosten.

Das setzt j...


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