Bundesgerichtshof zu Datschengrundstück

Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG)

Der BGH entschied erneut in einem Entschädigungsfall zu einem unter das Schuldrechtsanpassungsgesetz fallenden Nutzungsverhältnis über ein Datschengrundstück in den neuen Bundesländern. Er schrieb somit seine eigene Rechtsprechung fort.

Gegenstand der Entscheidung des BGH vom 15. Januar 2014 (Az. XII ZR 83/13) war die Entschädigungsforderung der Nutzerin eines Grundstücks. Sie hatte das Nutzungsverhältnis selbst gekündigt, trotzdem gab sie das Grundstück lediglich Zug um Zug und gegen Zahlung einer von ihr geforderten Entschädigung für die vorhandenen Bauwerke, die sie der Eigentümerin zur Übergabe angeboten hatte.

Diesen Fall nahm der BGH zum Anlass, seine grundsätzlichen Ausführungen zur Entschädigungsberechnung aus seinem Urteil vom 12. März 2008 (Az. XII ZR 156/05) ausdrücklich zu bestätigen. Dieses Urteil erregte einiges Aufsehen. Hatte doch der BGH grundsätzlich klargestellt, wie bei einer nutzerseitigen Kündigung, bei der eine Entschädigung nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG vom Nutzer beansprucht werden kann, die Bestimmung der Verkehrswerterhöhung zu erfolgen hat.

In einem solchen Fall der Kündigung von Seiten des Nutzers oder aber auch einer ihm geg...


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