Mietminderung bei Lärm?
Mietrecht
»Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt.« Das Schiller-Zitat gilt ohne Abstriche auch für heutige Nachbarschaftsverhältnisse:
Knapp die Hälfte der Deutschen fühlt sich von Nachbarn gestört. Lärm spielt dabei eine große Rolle. Wann Lärm von den Gerichten als Mietmangel anerkannt wird und in welcher Höhe die Miete gemindert werden darf, zeigt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Nicht jeder Lärm ist verboten. Kritisch wird es bei Lärm, der nicht ortsüblich ist, vermieden werden könnte oder stört, wie die Samstagsparty der Nachbarn bis 4 Uhr früh in einem Mietshaus. Doch welche Geräusche müssen Nachbarn nun ertragen und bei welchen akustischen Belästigungen liegt ein Mangel der Wohnung vor?
Wann ist Lärm ein Mangel?
Wenn die sogenannte »Tauglichkeit« der Wohnung gemindert ist (§ 536 BGB), liegt ein Wohnungsmangel vor. Solange dieser Mangel besteht, muss der Mieter auch nur eine geminderte Miete zahlen. Dies gilt jedoch nicht für sogenannte »unerhebliche Minderungen«: Es muss immer überlegt werden, ob ein Bagatellmangel oder eine echte Ein...
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