Welcher Arzt besucht das Heim?
Zur Wahl vollstationärer Pflegeeinrichtungen
Seit Beginn dieses Jahres müssen vollstationäre Pflegeeinrichtungen darüber informieren, wie die ärztliche, fach- und zahnärztliche Betreuung sowie die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt ist.
Die Information muss sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für deren Angehörige »verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden«, so der Paragraf 115 Absatz 1b des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI). Außerdem sind entsprechende Aushänge in den Pflegeeinrichtungen vorgeschrieben.
»Dies bedeutet aber nicht, dass seit 1. Januar 2014 alle Pflegeheime diese Auskünfte geben können«, sagt Sylke Wetstein...
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