Krankengeld auch nach der Kündigung?

Urteile von Sozialgerichten im Überblick

Auch entlassene Arbeitnehmer können noch Krankengeld beziehen. Allerdings darf es keine zeitlichen Lücken zwischen den ausgestellten Krankschreibungen geben, sonst geht der Anspruch auf Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse verloren.

Ein dementsprechendes Urteil fällte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 4. März 2014 (Az. B 1 KR 17/13 R).

Im konkreten Fall wurde die Klägerin zwei Tage vor Ende ihres Arbeitsverhältnisses am 28. September 2010 krank. Ihre Ärztin bescheinigte der Frau bis zum 24. Oktober 2010, einem Sonntag, Arbeitsunfähigkeit. Die AOK Baden-Württemberg bewilligte ihr bis dahin auch Krankengeld.

Die Klägerin war zwar auch darüber hinaus weiter erkrankt, ihre Arbeitsunfähigkeit ließ sie sich aber erst wieder einen Tag später, am 25. Oktober 2010 bescheinigen. Mit dieser zeitlichen Lücke bestand die Beschäftigung aber nicht mehr fort, so die Krankenkasse. Die Weiterzahlung des Krankengeldes sei daher nicht mehr möglich.

Dem folgte nun auch das Bundessozialgericht. Die Arbeitsunfähigkeit müsse vor Ablauf der Krankschreibung und nicht erst danach erneut vom Arzt festgestellt werden. Dabei spiele es auch keine Rolle, dass hier d...


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