Langzeiterwerbslose: Sechs Monate keinen Mindestlohn
Medienbericht: Offenbar auch Sonderregelungen für Zeitungsausträger und Saisonarbeiter geplant
Berlin. Langzeiterwerbslose sollen in den ersten sechs Monaten nach der Aufnahme einer neuen Beschäftigung generell vom Mindestlohn ausgenommen bleiben. Darauf hat sich Berichten zufolge die Große Koalition verständigt. Bislang war in dem Kompromiss von Union und SPD zur Lohnuntergrenze vorgesehen, dass Langzeiterwerbslose nur dann ein halbes Jahr nicht nach Mindestlohn bezahlt werden müssen, wenn das sie beschäftigende Unternehmen Lohnkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit bekommt. Diese Einschränkung ist jetzt offensichtlich weggefallen. Insgesamt fanden im vergangenen Jahr Jahr et...
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