Etwas mehr Oppositionsrechte - Linke weiter unzufrieden

Grünen und Große Koalition einig / Linksfraktion will sich bei Abstimmung über Geschäftsordnungsantrag enthalten

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Opposition im Bundestag bekommt mehr Rechte, um das mit großer Mehrheit regierende Bündnis aus Union und SPD besser kontrollieren zu können. Kurz vor der geplanten Parlaments-Abstimmung einigten sich die Grünen und die schwarz-rote Koalition am Dienstag auf eine Stärkung der Minderheitenrechte und eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung für diese Wahlperiode.

Die Linksfraktion sprach zwar von Zugeständnissen. Diese seien aber immer noch unzureichend. Sie will sich deswegen bei der Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag am Donnerstag im Parlament enthalten. Linken-Fraktionsgeschäftsführerin Petra Sitte sagte: »Die Koalition ist uns ein paar Schritte entgegenkommen.« Das reiche nicht. »Wir wollen Minderheitenrechte haben, die rechtssicher, verlässlich und einklagbar sind.«

Grüne und Linke haben im Bundestag zusammen einen Stimmenanteil von nur 20 Prozent. Für viele parlamentarische Instrumente - etwa die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses - ist aber die Unterstützung von 25 Prozent der Abgeordneten nötig. Für Untersuchungsausschüsse, Ausschussanhörungen oder die Einsetzung von Enquetekommissionen sollen künftig 120 Stimmen nötig sein. Damit wird vermieden, dass die Oppositionsfraktionen die Schwelle etwa wegen erkrankter Abgeordneter nicht erreichen. Die Fraktionen von Grünen und Linkspartei haben zusammen 127 Sitze.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, erklärte: »Wir schaffen es, einen umfassenden Katalog von Minderheitenrechten für diese Legislaturperiode und damit die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes zu sichern - trotz der schwierigen Mehrheitsverhältnisse.« Besonders wichtig sei für die Grünen, dass von den jetzt durch die Geschäftsordnung zugesicherten Minderheitenrechten nicht mehr mit der Zwei-Drittel-Mehrheit der großen Koalition abgewichen werden könne.

Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) begrüßte die Zustimmung der Grünen. Die Union habe von Anfang an beabsichtigt, die Minderheitenrechte im Parlament dauerhaft und rechtsverbindlich zu garantieren. Auf dieser Grundlage seien die Verhandlungen geführt worden, und zwar »auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass man die geringe Unterstützung für die Opposition bei der Bundestagswahl nicht durch Gesetzes- oder Verfassungsänderungen verbessern kann«. dpa/nd

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