Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf zum Mindestlohn

Kritik an Ausnahmen für Langzeitarbeitslose/ Schneider: »Zwei-Klassen-Arbeitsmarktpolitik in Vollendung« / Kipping: Nahles-Pläne verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot

Berlin. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf zum Mindestlohn von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), demzufolge ab Anfang kommenden Jahres 8,50 pro Arbeitsstunde gezahlt werden müssen. Ausgenommen sind Jugendliche und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.

Nahles will den Mindestlohn noch vor der parlamentarischen Sommerpause unter Dach und Fach bringen. Der Bundestag soll das Gesetz am 4. Juli beschließen, sagte Nahles in Berlin. Am 19. September soll es dann durch den Bundesrat. Das vom Kabinett beschlossene Tarifpaket, zu dem auch Verbesserungen für die Branchenmindestlöhne gehören, bezeichnete Nahles als »Wendepunkt«. »Wir geben der Arbeit ihren Wert zurück«, sagte die Ministerin.

Kritik an Ausnahmen für Langzeitarbeitslose

Union und SPD hatten sich am Dienstag darauf geeinigt, dass Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr einer Beschäftigung kein...


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