Rheinland-Pfalz: Verfassungsrichter stoppen Stimmzettel

Formulierungen zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen nicht gestattet

Koblenz. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat der rot-grünen Landesregierung verboten, Formulierungen zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen auf Stimmzettel drucken zu lassen. Damit bezog sich das höchste Gericht im Land in einem am Freitag bekanntgegebenen Eilbeschluss auf die Kommunalwahlen am 25. Mai. Auch Angaben zum Frauenanteil in den Kreistagen und Stadträten sind unzulässig. Die rot-grüne Landesregierung wollte damit mehr Frauen für die Kommunalparlamente gewinnen. Derzeit liegt ihr Anteil dort nur bei 16,8 Prozent.

Nach Ansicht des höchsten Gerichtes des Landes spricht viel dafür, dass die bundesweit einmaligen Aufdrucke verfassungswidrig seien. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl gewährleiste »einen unbedingten Schutz vor staatlicher Einwirkung auf den Inhalt der Entscheidung des Wählers im Zeitpunkt der Stimmabgabe durch die Gestaltung des Stimmzettels«. Zwar müsse der Wähler etwa bestimmte Faltunge...


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