Entsprechende Vertragsklauseln ungültig

Keine Einschränkung der Käuferrechte beim Gebrauchtwagenkauf

Warnt ein Hinweis im Kaufvertrag vor extremen Verschleiß, vielen Mängeln und nur noch kurzen Lebensdauer eines Gebrauchtwagens, so kann sich ein Verkäufer damit nicht aus der Verantwortung für alle bereits vorhandenen Schäden stehlen.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az. 4 U 20/12) würden dadurch die Gewährleistungsrechte des Käufers unzulässig eingeschränkt.

Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, hatte ein Käufer für 6000 Euro einen gebrachten VW-Polo bei einem Autohändler erworben. Dem Kaufvertrag wurde handschriftlich folgender Passus hinzugefügt: »Das Fahrzeug ist extrem verschlissen, es hat viele Mängel und vermutlich nur eine kurze Restlebensdauer, Rostschäden wegen des Baujahres sind vorhanden, sämtliche Bauteile sind defekt, somit ist das Fahrzeug nur bedingt fahrfähig«...


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