Kurze Kündigungsfristen gelten für alle
Firmenpleite während der Elternzeit
Auch Arbeitnehmer in Elternzeit können bei einer Firmenpleite vorzeitig gekündigt werden.
Die in der Insolvenzordnung festgelegte Kündigungsfrist von drei Monaten gilt auch dann für sie, wenn sie dadurch ihren beitragsfreien Krankenversicherungsschutz verlieren - so das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom 27. Februar 2014 (Az. 6 AZR 301/12).
Geklag...
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