»Terror-Flugzeuge«: Regierung will Abschuss regeln
Große Koalition plant Änderung des Grundgesetzes / Verteidigungsminister soll im Notfall allein entscheiden dürfen / Linke: »fataler Schritt zur Militarisierung der Inneren Sicherheit«
Berlin. Die Bundesregierung unternimmt offenbar einen erneuten Anlauf, das Grundgesetz zu ändern, um die Bundeswehr gegen von Terroristen entführte Flugzeuge einsetzen zu können. Einem Bericht von »Spiegel online« zufolge befinden sich entsprechende Planungen derzeit in der Vorabstimmung zwischen den zuständigen Ressorts. Demzufolge soll Artikel 35 des Grundgesetzes geändert werden, die Große Koalition hat dazu die nötige Mehrheit. So solle geregelt werden, »dass im Eilfall der Bundesverteidigungsminister oder die -ministerin der Bundeswehr den Einsatzbefehl gegen von Terroristen gekaperte Flugzeuge geben darf, die als Waffe eingesetzt werden sollen. Um einen Anschlag zu verhindern, könnte der Minister demzufolge in alleiniger Entscheidung Kampfjets aufsteigen lassen, die ein entführtes Passagierflugzeug abdrängen oder mit Warnschüssen zur Landung zwingen«, schreibt »Spiegel online«. Würden sich in einer Masch...
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