Pech gehabt? Selbst Schuld?

Jörg Meyer über das BGH-Urteil zur Schwarzarbeit

In Schwarzarbeit erbrachte Leistungen müssen nicht bezahlt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Eigentümer hatten eine Handwerksfirma mit Elektroinstallationen in ihren neu erbauten Reihenhäusern beauftragt. 13 800 Euro auf Rechnung und 5000 schwarz sollten gezahlt werden, doch die Auftraggeber zahlten 10 000 Euro »offiziell« und 2000 Euro in bar. Die Elektroinstallationsfirma zog vor Gericht. Die Ausführung wies Mängel auf, sagten die Auftraggeber und hielten dagegen.

Die erste Instanz hatte noch zugunsten der Handwerker geurteilt. Das Kieler Oberlandesgericht hatte dieses Urteil vor dem Hintergrund des vor einigen Jahren verschärften Schwarzarbeitsgesetzes kassiert und den BGH zur Überprüfung angerufen. Der hatte im Jahr 1990 noch gesagt: Die Arbeit muss bezahlt werden. Damals war die Argumentation, dass zwar eine Vere...


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