Schwarzer Tag für Schwarzarbeiter

Bundesgerichtshof weist Klage von illegal Arbeitenden ab

Karlsruhe. Schwarzarbeiter haben keinerlei Anspruch auf die Entlohnung ihrer Arbeit. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Handwerksbetriebs aus Schleswig-Holstein ab, der seinen Restlohn eingefordert hatte. »Schwarzarbeit ist nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität«, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Kniffka zur Urteilsbegründung. Ein ...


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