Friedliche Demos bleiben im Fokus
Landesverfassungsgericht weist Klage der Opposition gegen Übersichtsaufnahmen zurück
Übersichtsaufnahmen von friedlichen Versammlungen sind verhältnismäßig, auch wenn durch das polizeiliche Abfilmen ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit erfolgt.
Die Polizei darf auch in Zukunft friedliche Demonstrationen abfilmen. Das hat das Landesverfassungsgericht am Freitag entschieden. »Acht der Richter unterstützten das Urteil, einer stimmte dagegen«, erklärte die Präsidentin des Verfassungsgerichts, Sabine Schudoma. Die Überprüfung des von Rot-Schwarz vor einem Jahr verabschiedeten Versammlungsgesetzes, das eine Rechtsgrundlage für das Abfilmen schuf, hatte die Opposition im Abgeordnetenhaus eingefordert. Denn Grüne, Linkspartei und Piraten sind der Meinung, dass durch die Polizeikameras Demonstranten so stark eingeschüchtert werden, dass sie sich gar nicht mehr an Versammlungen beteiligen.
Einen Eingriff in die Grundrechte durch die polizeilichen Übersichtsaufnahmen erkannte indes auch das Gericht an. Nur: Durch die im Versammlungsgesetz verankerten Vorbehalte, dass Übersichtsaufnahmen offen und für jedermann wahrnehmbar erfolgen müssen und nicht aufgezeichnet werden dürfen, w...
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