Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie vorgelegt
Maas will unbefugte Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern generell unter Strafe stellen / Auch Änderungen des Sexualstrafrechts
Berlin. Die Bundesregierung will die unbefugte Herstellung von Nacktbildern und deren Verbreitung generell unter Strafe stellen. Das sieht nach Angaben des Bundesjustizministeriums der Referentenentwurf von Ressortchef Heiko Maas (SPD) vor, der den anderen Ministerien am Freitag zur Abstimmung zugesandt wurde. Danach soll künftig nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer »unbekleideten Person«. Und auch für »bloßstellende« Bilder soll das gelten. Die Anfertigung solcher Bilder soll mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bestraft werden, die Verbreitung mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstra...
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