Kinder schon mit fünf Jahren allein über den Wolken
Betreuungsdienste der Airlines
Was Eltern alles beachten sollten, erklärt Birgit Dreyer, Reiseexpertin bei der Europäische Reiseversicherung (ERV).
Für die Fluggesellschaften sind unbegleitete Kinder, kurz UM (»Unaccompanied Minors«), längst Routine. Die Airlines sorgen gegen eine Gebühr für eine lückenlose Betreuung. Den Betreuungsservice gibt es für Nachwuchspassagiere zwischen fünf und elf Jahren. Auf Wunsch lässt sich das Angebot auch für ältere Kinder buchen. Informationen über die Betreuungsdienste gibt es auf den Websites und unter den Servicenummern der Airlines.
Bei kleineren Kindern empfiehlt es sich, möglichst nur Direktverbindungen zu wählen. Zwar bieten einige Fluglinien auch beim Umsteigen eine Begleitung an, aber Eltern sollten ihren Kindern Stress ersparen.
Wurde ein Betreuungsservice gebucht, geben die Eltern ihre Sprösslinge bereits beim Check-in-Schalter in die Obhut der Fluglinie. Von dort begleitet ein Servicemitarbeiter sie bis ins Flugzeug. Bei einigen Gesellschaften können die Eltern ihre Kinder mit einer speziellen Berechtigungskarte auch bis ans Gate bringen.
Oft bekommen die Kinder eine Kennzeichnung, zum Beispiel einen Button oder ein kleines Schild um den Hals, damit sie für das Personal als alleinreisend zu erkennen sind. Fast alle Airlines lassen alleinreisende Kinder zuerst einsteigen.
Während des Flugs kümmern sich die Flugbegleiter besonders intensiv um unbegleitete Minderjährige. Nach der Landung geht der Servicemitarbeiter zusammen mit dem kleinen Reisenden zum Ankunftsterminal und übergibt ihn dem Abholer. Dazu muss die Fluglinie im Vorfeld wissen, wer das Kind am Zielort abholen wird und darf. Der Abholer muss sich in jedem Fall ausweisen. Das gilt auch für Familienangehörige.
Wenn ältere Geschwister mitreisen, so liegt hier das Mindestalter für Begleitpersonen je nach Airline zwischen 12 und 18 Jahren. Bei manchen Linien können Jugendliche ab 16 auch alleine mit Geschwisterchen unter fünf Jahren fliegen.
Bei Auslandsreisen sind spezielle Formalitäten zu beachten: Gelten spezielle Einreisebestimmungen für alleinreisende Kinder? Braucht der Minitourist Kinderausweis oder Reisepass? In manchen Ländern müssen Jugendliche unter 18 Jahren eine schriftliche Einwilligungserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen. Bei Flügen nach oder aus Portugal oder Brasilien zum Beispiel muss sie vor der Einreise notariell beglaubigt werden.
Noch ein Tipp: Ältere Kinder sollten ein Handy und eine Liste mit Ansprechpartnern und Telefonnummern bei sich haben. ERV/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.