Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad
Verkehrsrecht
Ein Fahranfänger, der mit einem Fahrrad an einer Ampelkreuzung einen Rotlichtverstoß begeht, muss damit rechnen, dass er ein Aufbauseminar angeordnet bekommt, wenn er sich in der Probezeit seines Führerscheins befindet.
Das hat das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 3 L 571/ 13) in diesem durchaus ungewöhnlichen Fall entschieden. Wie die Rechtsberatung der Deutsche Anwaltshotline (D-AH) berichtet, überfuhr eine Fahranfängerin mit dem Fahrrad an einer Kreuzung eine rote Ampel. Gerade Fahranfänger müssen besonders aufpassen, dass sie keine Ordnungswidrigkeiten im Verkehr begehen, sonst kann die Probezeit verlängert werden.
Das hat die Fahranfängerin zu spüren beko...
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