Versicherer schnellstens einbeziehen

Haftpflichtschutz bei Streitverkündung

Eine Streitverkündung, ein Mittel des Zivilprozessrechts, wird bei Auseinandersetzungen um Haftpflichtansprüche angewendet.

Es ist keine Klage, aber auch kein zu ignorierender unverbindlicher Hinweis. Förmlich und durch das Gericht zugestellt wird der Empfänger aufgefordert, sich an einem Rechtsstreit als Dritter zu beteiligen.

Eine Streitverkündung wird im Rechtsstreit dann gegenüber einem Dritten ausgesprochen, wenn eine Partei meint, bei ungünstigem Ausgang des eigenen Verfahrens Ansprüche gegen diesen zu haben.

Ob eine Prozessbeteiligung für den Empfänger wirklich sinnvoll ist und für welche Partei eine Unterstützung zielführend...


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