Energieausweis als Pflicht

Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1. Mai 2014

Um die Energiewende voranzubringen, hat die Bundesregierung im Herbst 2013 die Änderung der Energieeinsparverordnung beschlossen, die nun am 1. Mai 2014 in Kraft tritt.

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 gelten verschärfte Rahmenbedingungen für Neubau- und Bestandsimmobilien. Wichtigen Neuerungen für gebrauchte Objekte sind die Außerbetriebnahme von alten Heizkesseln sowie die verpflichtende Vorlage und Übergabe eines Energieausweises bei Verkauf und Vermietung von Immobilien. Über die Konsequenzen für Immobilieneigentümer informiert Wüstenrot & Württembergische AG (W&W).

Die energetischen Verschärfungen, die mit der EnEV 2014 wirksam werden, betreffen hauptsächlich Neubauten. Für sie sinkt ab 1. Januar 2016 der zulässige Jahresprimärenergiebedarf um 25 Prozent. Voraussichtlich ab 2021 soll ein noch zu definierender Niedrigstenergiehausstandard gelten.

Doch die novellierte EnEV umfasst auch für Bestandsgebäude Neuerungen. Insbesondere ältere Ein- und Zweifamilienhäuser stellen den größten Teil der deutschen Immobilien dar. Mit Einführung der EnEV 2014 wird für Bestands...


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