Freispruch für FDJ-Emblem
Staatsanwalt: Angeklagte handelten »aus moralisch hochwertigen Motiven«
Mit einem Freispruch endete gestern das Verfahren um das Tragen eines FDJ-Hemdes bei einer Antikriegsaktion am 13. August 2012.
Am Ende entschied sich der Strafrichter, der das Verfahren vor einem Jahr in Gang gesetzt hatte, für einen Freispruch. Zwei 39 und 29 Jahre alten Männer waren angeklagt, am 13. August 2012 an der Mauergedenkstätte mit Transparent und FDJ-Hemd eine Antikriegsaktion durchgeführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah damit zwei Tatbestände als erfüllt an: Verstoß gegen das Uniformierungsverbot bei öffentlichen Veranstaltungen und das Zeigen verfassungswidriger Symbole.
Es war zweifellos eine geplante und gezielte Provokation, als sich die beiden FDJler an jenem geschichtsträchtigen Tag an der Mauergedenkstätte einfanden, um auf die Gefahren, die von weiteren Kriegseinsätzen der Bundeswehr ausgehen, aufmerksam zu machen. Eine Provokation, über Geschichte und Gegenwart nachzudenken. Dass diese Aktion den Unmut der Teilnehmer des jährlichen Gedenkrituals hervorrufen würde, war absehbar, doch das Recht, eine andere Meinung zum 13. Aug...
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